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Nutzungsbedingungen

Dieser Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen und dem Hersteller der Software. Die Software umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation und (soweit vorhanden) Datenträger und eine gedruckte Dokumentation.


Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist deswegen nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.


Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software installieren, benutzen, lizenzieren oder weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Lizenzierung oder Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Lizenzvertrag.


Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen, zu lizenzieren oder weiterzugeben.


Der Lizenzgeber macht das Programm über ein digitales Kommunikationsnetz wie das Internet der Öffentlichkeit zugänglich. Das Programm wird vom Server des Lizenzgebers bzw. über den App-Store über das Internet übertragen (heruntergeladen). Programm und Anleitungen sind urheberrechtlich geschützt.

§ 1 Nutzungsumfang

  1. Der Kunde erhält das Programm zur Nutzung. „Nutzung“ ist jedes dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und der Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten. Der Kunde ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen.
  2. Das Programm darf nicht geändert oder bearbeitet werden. Insbesondere dürfen im Programm enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte nicht geändert oder gelöscht werden und sind in die gemäß Satz 1 geänderten oder bearbeiteten Fassungen des Programms zu übernehmen.
  3. Eine Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilierung) ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69 e UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen.
  4. Der Kunde ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen. Sofern das Programm mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet ist, erhält der Kunde im Falle einer Beschädigung des heruntergeladenen Programms das Recht, gegen Vorlage eines Fehlerberichts das Programm vom Server des Lizenzgebers erneut herunterzuladen.

§ 2 Weitergabeausschluss

  1. Die elektronische Weiterübertragung des Programms auf Dritte und die Weitergabe von Kopien des Programms an Dritte sind ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für eine Weiterübertragung oder Weitergabe zum Zwecke einer zeitweisen Überlassung.
  2. Vom Ausschluss gemäß Abs. 1 erfasst werden auch Teile des Programms sowie abgeänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms und Teile derselben.

§ 3 Andere Rechte

  1. Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programms bleiben vorbehalten. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Kunden an eigenen Programmen, die unter der bestimmungsgemäßen Benutzung des oben bezeichneten Programms entwickelt oder betrieben werden, sowie an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programms erhalten werden.
  2. Der Lizenzgeber hat das Recht, die Identifikationsdaten des Bestellers zu speichern und in seine Kundendatei aufzunehmen.

§ 4 Gebühren

  1. Soweit eine Lizenzgebühr erhoben wird, ist diese unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung des Programms durch den Kunden und wird mit der Ausübung des Ladevorgangs fällig.
  2. Die Kosten für die Nutzung des digitalen Kommunikationsnetzes zum Herunterladen des Lizenzmaterials trägt der Kunde.

§ 5 Gewährleistung

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Lizenzgeber leistet Gewähr, dass das Programm zur Verwendung im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung geeignet ist.
  2. Erweist sich das Programm innerhalb der Gewährleistungsfrist, die mit dem Herunterladen des Programms durch den Kunden beginnt, zur Verwendung im Sinne von Abs. 1 als nicht geeignet, so hat der Kunde das Recht, das Programm erneut vom Server des Lizenzgebers herunterzuladen. Erweist sich auch dieses zur Verwendung im Sinne von Abs. 1 als nicht geeignet und gelingt es dem Lizenzgeber nicht, die Verwendbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Minderung der Lizenzgebühr oder Rückgabe des Programms und Rückerstattung des Lizenzgebühr.
  3. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Programm den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für gemäß § 1 Abs. 2 geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.

§ 6 Haftung

  1. Jeder Vertragspartner haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch eine von ihm zu vertretende Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jeder Vertragspartner bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
  2. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Lizenzgeber grundsätzlich nicht. Soweit dennoch eine Haftung für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung bestehen, wird nur insoweit gehaftet, wenn der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen auf Seiten des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
  3. Die in Abs. 1 und 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

§ 7 Sonstiges

  1. Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.
  2. Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und gemeinsamer Erfüllungsort ist Regensburg.